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Tierhomöopathie News

 

 

  

Die Ärztin und CDU-Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, hat am 23.11.2018 eine Umfrage über Facebook zum Thema Homöopathie durchgeführt.

 

Hierbei haben sich 61 % der Teilnehmer Pro Homöopathie ausgesprochen.

 

34.926 Personen haben an dieser Umfrage teilgenommen.

 

 

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Tierhomöopathie - keine Beschneidung durch EU-Verordnung!

 

 

 

Es schaffen nicht viele Petitionen in die Anhörung und noch weniger Petenten können den Petitionsausschuss mit ihrem Anliegen überzeugen. Es ist daher bereits jetzt ein guter Erfolg zu verzeichnen, wie die folgende Pressemeldung zeigt.. 

 

 

Pressemeldung vom HIB vom 22.März 2017

 

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Deutschland soll sich im Rahmen der laufenden Beratungen zur Revision des EU-Tierarzneimittelrechts für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen. Diese Forderung unterstützt der Petitionsausschuss. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und zugleich dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die EU-Verordnung COM (2014 558) enthalte Rechtsvorschriften, die künftig der Anwendung von homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln entgegenstünden, schreiben die Petenten. Dies würde aus ihrer Sicht die Bandbreite natürlicher Therapiemittel verringern. Zwar werde mit dem Entwurf das erstrebenswerte Ziel verfolgt, den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. Die unnötige Bürokratisierung sinnvoller Alternativen der Naturheilkunde, die aus Sicht der Petenten deren Anwendung stark einschränken würde, widerspräche jedoch der eigentlichen Absicht der Verordnung. Zur Folge hätte dies steigende Kosten für Tierhalter, aber auch erhebliche Nachteile für den Berufszweig der Tierheilpraktiker, die sich mit der alternativen Behandlung von Tieren befassen, warnen die Petenten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, wonach diese die therapeutische Vielfalt und die Bandbreite natürlicher Therapiemittel begrüßt. Dazu gehöre auch die Verfügbarkeit von homöopathischen Arzneimitteln, heißt es in der Vorlage. Die deutsche Delegation, so betont die Bundesregierung, werde sich in den Beratungen des EU-Vorhabens auch weiterhin in diesem Sinne und insbesondere für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen, die die fachlich fundierte Anwendung solcher Mittel in der Veterinärmedizin und ihre Verfügbarkeit auch künftig sicherstellen.

Die für Tierhalter derzeit bestehenden Möglichkeiten, sich für allopathische Tierarzneimittel oder Mittel alternativer Richtungen, wie etwa homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, entscheiden zu können, soll nach Auffassung der Bundesregierung auch unter den Vorzeichen des künftigen neuen EU-Arzneimittelrechts uneingeschränkt fortbestehen, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Außerdem sollten Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.

Der Petitionsausschuss schreibt in der Vorlage, die Verhandlungen zur genannten EU-Verordnung auf europäischer Ebene seien noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten empfeheln deshalb, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

 

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Nach der öffentlichen Anhörung im Bundestag haben sich nun mittlerweile fast alle Fraktionen dem Anliegen in den wichtigsten Punkten angeschlossen.

  

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Am 20. Juni 2016 findet die öffentliche Anhörung der erfolgreichen Petiton bezüglich der geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel in Berlin statt.

Weitere Informationen hierzu unter:

https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.offBeratung200616.html

 

Die nächste Lesung im EU-Parlament bezüglich weiterer Änderungen findet eine Woche nach der öffentlichen Anhörung statt.

 

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Am  10.März 2016 sind die angestrebten Abänderungen der EU-Verordnung in die erste Lesung gegangen und zur erneuten Prüfung an den zuständigen Ausschuss zurückgegeben worden. 

Nunmehr befassen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit dem Thema. Sodann geht es zur zweiten Lesung und voraussichtlich im Sommer erfolgt die endgültige Abstimmung.

 

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Ganz herzlichen Dank an alle 77119 Mitunterzeichner, die diese wichtige Petition unterstützt haben.  

Sie alle haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, ein großes Zeichen  

für die Tierhomöopathie zu setzen.

 

Alleine Online hat es 52273 Mitzeichner gegeben.

Hinzu kommen noch die 24846 gesammelten Unterschriften.

 

Die Petition wird nunmehr, nach vorhergehender Prüfung des Petitionsausschusses, dem Bundestag vorgelegt. Dieses kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. 

 

Sobald mir hierzu weitere Informationen vorliegen,

werde ich diese hier veröffentlichen.

 

 

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EU-Verordnung beschneidet Alternativen zu Antibiotika

Die EU will den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verringern. Der geplante Entwurf für eine neue Verordnung für Tierarzneimittel verkehrt dieses Ziel jedoch ins Gegenteil, da es Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung stark einschränkt.

 

Der Entwurf

  • gefährdet die Erhaltung der Therapievielfalt traditioneller Methoden in der Tiernaturheilkunde,
  • schränkt die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein,
  • bedeutet eine massive Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten für Tierhalter und  Tierheilpraktiker,
  • würde einem faktischen Berufsverbot der Tierheilpraktiker entsprechen,
  • negiert den Nachhaltigkeitsgedanken und den Anspruch von Tier- und Umweltschutz.


Sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind? Soll die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel geschmälert und verteuert werden?

 

Wir fordern: Nein!

 

Denn das würde den Einsatz von zurzeit noch erhältlichen naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung und Pflege wie z.B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs sowie homöopathische Arzneimittel, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden oder nur auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.

 

Biolandwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker verlieren wichtige natürliche Therapiemöglichkeiten für Tiere.

 

Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i.d.R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch noch in den Ausscheidungen der Tiere.

 

Setzen Sie sich mit ihrer Stimme dafür ein, dass die zuständige deutsche Vertretung in der EU dem Verordnungsentwurf für Tierarzneimittel (2014) COM 558 nicht zustimmt und Homöopathika und Naturheilmittel für Tiere weiterhin eingesetzt werden dürfen.

 

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition!                                                                          

 

 

FNT e.V.

Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker

Büro:

Lohsacker Weg 24

23845 Wakendorf 1

Tel: 04550/985655

Fax: 04550-985737

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tierhomöopathin und Tierheilpraktikerin

               Hildegard Proksch

      www.tierheilpraxis-herne.de    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html

Tierheilpraxis Herne | Tierheilpraktikerin Hildegard Proksch  | Tel. 02325 968151 | info@tierheilpraxis-herne.de